Ab 1. Juli 2017 tritt in Deutschland ein neues Gesetz zum Schutz von Personen in Kraft, die in der Prostitution tätig sind. Lesen Sie hier das Wichtigste in Kürze:
- 2002 wurde die Sittenwidrigkeit der Prostitution durch Rot-Grün aufgehoben.
- Am 7. Juli 2016 hat der Bundestag das Prostitutiertenschutzgesetz beschlossen.
- Zukünftig sind Bordellbetriebe erlaubnispflichtig.
- Wer ein Bordell betreiben will, darf nicht einschlägig vorbestraft sein.
- Prostituierte müssen sich anmelden und dabei auch ihre Tätigkeitsorte angeben.
- Vor der Anmeldung finden umfangreiche Beratungsgespräche statt.
- Es gelten strenge Jugendschutzvorschriften.
- Für entwürdigende Sexpraktiken darf nicht geworben werden.
- Polizei und Ordnungsbehörden bekommen leichteren Zugang zu Bordellbetrieben.
- Prostitution in Fahrzeugen und Straßenprostitution werden ebenfalls geregelt.
Mehr Details zu diesem Thema? Lesen Sie hier über Einzelheiten des neuen Gesetzes.
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